Europa Cinemas
 
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RICHTLINIEN 2008 – JUNGES PUBLIKUM
 
 
 
A. ZIELSETZUNGEN DER FÖRDERUNG

1. Junge Zuschauer für europäische Filmproduktionen interessieren und das Publikum in den Mitgliedskinos erneuern.
2. Die Kinobetreiber ermutigen, Programm-Aktionen und –Veranstaltungen zugunsten junger Zuschauer und Schüler durchzuführen.
3. Eine Politik der Filmerziehung im und durch das Kino entwickeln – durch eine intensive und regelmäßige Beschäftigung mit europäischen, vorwiegend nicht nationalen Filmen.

B. GEFÖRDERTE AKTIONEN UND BEWERTUNGSKRITERIEN 

1. Art und Qualität der Aktionen
Spezielle Initiativen des Filmtheaters im Hinblick auf Programmgestaltung und Veranstaltungen zugunsten der jungen Zuschauer:
- Zusätzliche Filmvorführungen für Schulklassen oder andere Gruppen
- Werbe- und Sonderveranstaltungen für das Junge Publikum: Regelmäßige Treffen, Präsentationen, Diskussionen, Begegnungen, etc.
- Festivals, Reihen, die vorrangig für junge Zuschauer bestimmt sind
- Aktive Beteiligung an bestehenden Maßnahmen auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene.
Nicht gefördert werden Filmvorführungen von Jugendfilmen, die Bestandteil des allgemeinen Programms und nicht Gegenstand einer speziellen Werbe- oder Sonderveranstaltung sind.

  2. Anzahl der Aktionen 
Bewertet werden:
- Anzahl europäischer (vorrangig nicht nationaler) Filme im Spielplan
   Eine Mindestanzahl von Filmen ist gefordert:
  Für Filmtheater mit einer Leinwand: 10 europäische Filme, 7 europäische, nicht nationale Filme
  Für Multiplex-Kinos: 13 europäische Filme, 9 europäische, nicht nationale Filme
- Anzahl, Regelmäßigkeit und Vielseitigkeit der Initiativen des Kinobetreibers
- Anzahl der im Rahmen dieser Initiativen verbuchten Filmvorführungen und Eintrittskarten 
- Anteil der Jugendfilm-Vorführungen und -Eintrittsgelder im Rahmen des Spielplans des Filmtheaters
In die Bewertung fließt auch der nationale Kontext eines jeden Landes ein (Beteiligung des Staates, derzeitiger Stand der Filmerziehung, Entwicklung kollektiver Maßnahmen, Situation der Filmproduktion und des Verleihs im jeweiligen Land usw.). Das Expertenkomitee kann ebenfalls die Ergebnisse eines Filmtheaters bewerten, indem es einen Vergleich mit allen Mitgliedskinos im untersuchten Land anstellt.
Vorführungen, für die keine Eintrittskarten verkauft wurden, werden nicht berücksichtigt. Bei kostenlosen Vorführungen muss der Kinobetreiber einen entsprechenden Vertrag mit dem Filmverleiher vorlegen.

3. Engagement und Investition des Kinobetreibers
Für alle oben erwähnten Initiativen berücksichtigt das Expertenkomitee die Eigeninvestition des Kinobetreibers, das heißt die Mittel, die er für die Organisation und Förderung dieser Initiativen bereitstellt: Kommunikation (Veröffentlichungen, Internet-Auftritt, Mailings, etc.), Einsatz neuer Technologien, Schaffung eines „Jugendbereichs“ im Kino, Sensibilisierung der Lehrer, Koordination oder Schaffung gemeinsamer Initiativen usw.
Als besondere Aktionen der Filmerziehung gelten auch Workshops, Praktika und Kinoeinführungskurse.

C. FÖRDERSUMMEN UND VERTEILUNG

- Maximal 20% der jährlichen Fördersumme für ein Mitgliedskino ist zur Unterstützung von Initiativen für das Junge Publikum bestimmt. Diese Fördersumme kann je nach Einschätzung des Expertenkomitees in einem Mal oder als Teilbetrag ausbezahlt werden.
- Sie ist auf maximal 5000€ pro Mitgliedskino begrenzt und kann nicht mehr als 1€ pro Eintrittskarte für einen europäischen Film der Kategorie „Junges Publikum“ betragen.

D. VERFAHREN

Um ihren Anspruch auf Fördermittel für ihr Jugendengagement geltend machen zu können, sind die Kinobetreiber aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen bei Europa Cinemas einzureichen. Diese umfassen:
• Eine allgemeine Präsentation ihrer Politik zugunsten des Jungen Publikums
• Pro Initiative für das Junge Publikum ein vollständig ausgefüllter Bogen mit Angabe aller europäischen Filme, die im Rahmen der Filmvorführungen für das Junge Publikum gezeigt wurden, gemäß der Ihnen zugeschickten Vorlage
• Exemplare aller Veröffentlichungen für Jugendliche, Lehrer oder Betreuer, Mailings an Bildungs- und Freizeitanstalten, Fotos der Veranstaltungen
• Rechnungen über die Leihgebühren von Filmen für kostenlose Filmvorführungen
• Werbemaßnahmen in der Presse, den Medien oder im Internet
Um berücksichtigt zu werden, müssen die Belege aller durchgeführten Aktionen eingereicht werden.

E. ENTSCHEIDUNGEN

Die Fördermittel für das Jugendengagement erhalten die Kinobetreiber nach einer intensiven Prüfung ihrer Bewerbungsunterlagen, bei der die Bemühungen und das Engagement der Kinobetreiber im Hinblick auf die jungen Zuschauer bewertet werden. Das Expertenkomitee prüft diese Anträge bei seinen Jahresversammlungen und entscheidet über die Höhe der bewilligten Fördermittel. Das Komitee berücksichtigt hierbei die Qualität und die Ergebnisse der Programmgestaltung und die Aktionen, die im Hinblick auf die oben festgelegten Ziele durchgeführt wurden – im Rahmen des von der EU-Kommission bereitgestellten Gesamtbudgets von Europa Cinemas. 

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